1.1 Die nachfolgenden AGBs gelten für alle Verträge zwischen der Illustratorin Tanja Aranovych und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Illustratorin. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferantenbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGBs abweichende Bedingungen enthalte.
2.1.Von der Illustratorin übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht binnen zehn Werktagen widerspricht.
3.1. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Illustratorin für den Auftraggeber erbringt, sind gemäß dem einhergehenden Angebot kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (20%) zu entrichten sind.
3.3. Kostenvoranschläge der Illustratorin sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Illustratorin schriftlich veranschlagten um mehr als 25 % übersteigen, wird die Illustratorin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
4.1 Eine partielle Verrechnung bezogen auf bereits fertiggestellte Angebotspositionen ist ab einer Projektzeit von vier Wochen möglich.
4.2. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die Hälfte der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung und Rechnungsübermittlung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4.4 Bei Zahlungsverzug kann die Illustratorin Verzugszinsen in Höhe von 8% verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.1. An den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen/Skizzen und Werkzeichnungen, die sie erstellt, wird nicht übertragen. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Muster etc.) bleiben im Eigentum der Illustratorin.
5.2. . Die Nutzungsrechte sind ausschließlich zu dem vertraglichen vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5.3. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung, außer der Dritte ist auf dem einhergehenden Angebot oder der Rechnung erwähnt.
5.4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.5. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Drucküberwachung oder überdurchschnittlicher Kommunikationsaufwand werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.6. Für Sonderleistungen wird ein Stundensatz von 50,00 € (exkl. USt.)
6.1 Die Illustratorin ist berechtigt sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
6.2. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen
6.3 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
6.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann es sein, dass sie Illustratorin erst wieder an dem Projekt weiter arbeitet, wenn ihre anderen Verpflichtungen es zulassen.
6.5 Der Auftraggeber versichert, dass durch die Verwendung und mit der Bearbeitung aller durch ihn der Illustratorin übergebenen Daten keine Rechte Dritter verletzt werden und er im Besitz aller Rechte ist. Die Prüfung der Urheberrechte obliegt dem Auftraggeber. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Illustratorin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Illustratorin eine Vergütung. Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung. Bei Kündigung nach teilweise oder vollständig erbrachter Leistung ist der tatsächlich entstandene Aufwand vom Auftraggeber zu vergüten.
8.1 Als Gerichtsstand gilt der Sitz Graz, Österreich.
8.2 Es gilt das Recht von Österreich.